Servicepreise
Kosten der Betreuung mit osteuropäischem Personal
Alle Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Die A1 Bescheinigung nach dem europäischen Entsendegesetz ist Ihr Formular zur Deutlichmachung des rechtlich einwandfreien Beschäftigungsverhältnisses gegenüber Dritten.
Wir können Ihnen pflegeunterstützende Haushaltshilfen zu folgenden Preisen vermitteln:
Die Kosten unterscheiden sich nach Leistungsaufwand, den Deutschkenntnissen und der fachlichen Qualifikation der Betreuungskraft. Sind beispielsweise nur Haushaltsleistungen zu erbringen, ist der Preis niedriger, als wenn Hilfe bei der Körperpflege oder eine Unterstützung beim Transfer benötigt wird. Auch die Frage, ob nachts Hilfe benötigt wird, hat einen Einfluss auf den Preis. Im Schnitt kann man für die Betreuung einer einzelnen Person von Kosten zwischen 2.800 bis 3.000 Euro monatlich rechnen.
Als Preisorientierung:
- Personal mit geringen Deutschkenntnissen kostet je nach Leistungsaufwand ab 3.000 Euro monatlich (etwa 97 Euro täglich)
- Personal mit befriedigenden Sprachkenntnissen kostet je nach Leistungsaufwand ab 3.100 Euro monatlich (etwa 100 Euro täglich)
- Personal mit guten Sprachkenntnissen kostet je nach Leistungsaufwand ab 3.200 Euro monatlich (etwa 103 Euro täglich)
- Personal mit sehr guten Sprachkenntnissen kostet je nach Leistungsaufwand ab 3.300 Euro monatlich (etwa 106 Euro täglich)
Bei der Betreuung von Ehepaaren wird ein Zuschlag von mindestens 200 Euro erhoben. Sollten beide Personen pflegeunterstützende Hilfe benötigen, kann dieser auch höher ausfallen. Zudem ist dann im Vorfeld zu besprechen, ob die Hilfe noch im Umfang eines Vollzeitarbeitsvertrags geleistet werden kann. Sollten die Aufgaben für eine einzelne Person zu umfangreich sein, müssen ergänzende Unterstützungen (z.B. in Form eines ambulanten Pflegedienstes) besprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen können.
Vermittlungsgebühr
Zu Anfang der Betreuung berechnen wir einmalig 180 Euro für die Erhebung des Fragebogens und individuelle Beratung. Damit sind die Aufwendungen für ein eventuelles unverbindliches Informationsgespräch im Vorfeld der Betreuung, die Erhebung des Fragebogens, die erste Suche etc. abgegolten. Die Erstvermittlungskosten werden erst dann berechnet, wenn Sie sich konkret für eine Betreuung mit uns entscheiden und die Betreuungskraft ihre Arbeit aufnimmt.
Servicepauschale
Zusätzlich zu den Erstvermittlungskosten erheben wir halbjährlich eine Servicepauschale von 180 Euro. In der Servicepauschale sind persönliche Gesprächstermine bei Bedarf vor Ort, die laufende Aktualisierung des Fragebogens in Abstimmung mit Ihnen und die Personalsuche bei Personalwechseln abgegolten.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten der Betreuungskraft (ca. 200 Euro für eine Hin- und Rückfahrt aus Polen, 260 Euro für eine Hin- und Rückfahrt aus Litauen), Kost und Logis sind separat von Ihnen zu tragen. Ein Personalwechsel erfolgt in der Regel alle 6-8 Wochen oder nach Absprache in anderer individueller Regelung.
Einen Teil der Kosten können Sie erstattet bekommen!
Die Kosten für pflegeunterstützende Haushaltshilfen aus Osteuropa werden von der Kasse nicht übernommen. Ist jedoch die Pflegeperson in eine Pflegestufe eingruppiert, kann die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden, bzw. mit der Geldleistung für Pflegesachleistung anteilmäßig kombiniert werden.
Leistungen bei Pflege zu Hause
Informieren Sie sich beim Pflegeberater Ihrer Krankenkasse, welche Pflegestufe Sie in Anspruch nehmen können und vergessen Sie nicht, die Verhinderungspflege zu beantragen. Auf die Beratung durch die Krankenkasse haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Sind Sie durch einen Arbeitsunfall pflegebedürftig geworden, werden die Kosten für die Betreuung in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Senioren können eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Für darüber hinausgehende Aufwendungen kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen. Auch Angehörige, die sich finanziell beteiligen, können ihre Kosten teilweise steuerlich absetzen. Die genaue Höhe klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.