IV. Leistungen des Leistungsnehmers (bei stets freier Kost und Logis fűr die Betreuerin)
X jeden Tag 2 Stunden Freizeit (Minimum) plus
ein voller freier Tag in der Woche oder
2 mal mindestens 8 Std. am Stück nach Absprache
Weitere Vereinbarungen
Internetanschluss:
vorhanden
wird eingerichtet
nicht vorhanden
Telefonnutzung / Festnetzflatrate ins Ausland:
vorhanden
wird eingerichtet
nicht vorhanden
Die Nettoarbeitszeit darf 40 Stunden pro Woche im Durchschnitt nicht überschreiten. Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit, sofern keine Hilfe in Anspruch genommen wird. Sie gilt aber auch nicht als Freizeit.
V. Erwartungen an die Betreuerin
1. Einsatzbeginn
2. Vorausgesehene Einsatzdauer
3. Geschlecht
egal weiblich männlich
4. Alter
egal 25 - 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60
5. Kräftige Person
egal ja, weil schwergewichtiger Patient
6. Referenzen, Zeugnisse
egal ja, wichtig gern gesehen
7. Nichtraucherin
ja, wichtig nur draußen egal
8. Tierlieb
ja, wichtig egal
9. Führerschein
ja wichtig, Fahrpraxis erforderlich egal
10. Erwartungen an die Sprachkenntnisse
VI. Anfallende Pflichten als Betreuerin (auβer typischen Haushaltstätigkeiten)
1. Tägliche Hilfe beim
Waschen Ankleiden Nahrungsaufnahme
Folgende pflegeunterstützende Tätigkeiten
Spazieren gehen
mit Gehstock mit Gehhilfe im Rollstuhl
Aktivierende Betreuung ( z.B. Aufmunterung, Unterhaltung)
Hilfe bei Toilettengang
Wechseln der Windeln (bei Inkontinenz)
2. Kommunikationsfähigkeit
vollständig erhalten
eingeschränkt bezüglich
Sehen Hören Sprechen Verstehen
VII. Einsatz von Pflegediensten
1. Es wird derzeit kein Pflegedienst in Anspruch genommen.
2. Es finden bereits Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes statt
3. Vom Pflegedienst aktuell erbrachte Leistungen
4. Ist die zu betreuende Person schon einmal im Altersheim gewesen?
neinja
(Wir raten dazu, derzeitig eingesetzte hiesige Pflegedienste, soweit sie von Krankenversicherungen entlohnt werden, auch weiterhin in Anspruch zu nehmen)
VIII. Pflegegrad
Die zu pflegende(n) Person(en) wurde(n) eingestuft in Pflegegrad
I II III IV V
Beantragter Pflegegrad
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